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Informationen zum MVV

Der Landkreis Miesbach tritt, wie auch der südliche Teil des Landkreises Bad Tölz Wolfratshausen, sowie Stadt und Landkreis Rosenheim zum 10.12.2023 dem MVV bei.

Vorteile

Für die Fahrgäste ergeben sich aus dem Beitritt unter anderem folgende Vorteile:

  • Egal mit welchem Verkehrsmittel er/sie unterwegs ist, es wird nur ein Fahrschein benötigt
  • Diesen Fahrschein erwirbt er über einheitliche Vertriebswege – digital oder analog
  • Kostenvorteile durch Tarifangebote wie z.B. das MVV-365-Euro-Ticket oder Monats- und Kombi-Tickets
  • Abgestimmten Fahrpläne* für Bus und Bahn ermöglichen bessere und einfachere Umstiege
  • Eine übergreifende Fahrplanauskunft liefert die notwendigen Informationen, um im Verbundraum mobil zu sein.
  • Professionelle Echtzeitinformation mit Routing
  • Eine Fahrplanapp die von Bayerischzell bis zum Münchner Flughafen reicht

*nicht sofort nach der Erweiterung verfügbar

Die Integration des Landkreises Miesbach erfolgt gemeinsam mit den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen und Rosenheim sowie der Stadt Rosenheim. Daraus ergibt sich die schöne Möglichkeit, dass mit dem gleichen Ticket auch in die angrenzenden Landkreise gefahren werden kann.

Auf folgender Seite finden Sie alle weiteren Informationen direkt zur Verbundraumweiterung. Alle weiterführende Informationen zum MVV, den Ticketpreisen und die Fahrplanauskunft finden Sie auf der Seite des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes: Münchner Verkehrs- und Tarifverbund

Häufigste Fragen

Warum braucht es Verkehrsverbünde?

Diese Frage ist mindestens so alt, wie die ältesten deutschen Verbünde – wenn nicht sogar älter.

Dabei ist die Antwort ganz einfach: Es braucht Verbünde, um dem Fahrgast die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs möglichst einfach zu machen. Sie bieten eine einheitliche Nutzeroberfläche für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), sozusagen ein ÖPNV-System „aus einer Hand“.

Je einfacher die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, desto eher lassen die Menschen ihren eigenen PKW stehen und steigen um. Und je mehr Menschen umsteigen, desto weniger Autos sind unterwegs, desto schneller schreitet die Mobilitätswende voran – und desto eher können gesetzte Klimaschutzziele der Europäischen Union, des Bundes, des Landes oder der Kommunen eingehalten werden.

Außerhalb von Verbundräumen ist der Zugang zu den öffentlichen Verkehrsmitteln oft umständlich – insbesondere, wenn verschiedene Verkehrsmittel genutzt werden sollen.
Für eine Fahrt von oftmals nur wenigen Kilometern muss sich ein Fahrgast in verschiedenen Tarifsystemen zurecht finden, mehrere Fahrkarten kaufen und zahlt dafür insgesamt häufig auch noch einen höheren Preis. Dieser „Tarifdschungel“ verkompliziert außerhalb von Verkehrsverbünden bisher die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Welche Angebote gibt es für Senioren? 

Zum 10.12.2023 wird der Landkreis Miesbach dem Münchener Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) beitreten. Die bisherige Ticketstruktur des RVO und der BRB wird damit von einem einheitlichen Ticketsystem abgelöst, das für Bus und Bahn gültig ist. Davon sind alle Tickets des RVO - auch die Sondertickets - betroffen, unteranderem das „kommunale Seniorenticket“. Nachfolgend werden die häufigsten Fragen beantwortet.

Wer war bisher der Anbieter des Tickets?

Der Regionalverkehr Oberbayern (RVO)

Wer hat das Ticket finanziert?

Die Kommune des Hauptwohnsitzes

Bis wann gilt die Seniorenkarte noch?

Die Gültigkeit der Seniorenkarte endet mit dem MVV-Beitritt am 10.12.2023.

Gibt es ein Nachfolgemodell für Seniorinnen und Senioren?

Ja, ab dem 10.12.2023 gibt es im Landkreis das MVV-Angebot IsarCard 65. Die IsarCard65 ist eine übertragbare Monatskarte für Menschen ab 65 Jahren, die den MVV regelmäßig nutzen möchten. Das Angebot ist ganztätig und ohne Sperrzeit gültig und hat die gleiche Auswahl an Geltungsbereichen wie alle anderen MVV-Angebote. Die Zonen können jeweils bei Erwerb nach Bedarf frei gewählt werden. Die IsarCard65 ist im Rahmen der Altersgrenze übertragbar. Das Alter muss durch Lichtbildausweis nachweisbar sein.

Detaillierte Informationen dazu unter: IsarCard 65

Wird dieses Angebot ebenfalls von den Kommunen subventioniert?

Diese Entscheidung liegt bei den Kommunen. Auf die Fortführung bzw. Ausgestaltung von etwaigen Zuschüssen durch die Gemeinden hat der Landkreis keinen Einfluss.

Auf welcher rechtlichen Basis besteht Anspruch eine kommunale Subvention dieses Tickets?

Die finanzielle Unterstützung war beim Seniorenticket ein freiwilliges, optionales Angebot der Kommunen. Die finanzielle Unterstützung des Nachfolgeangebots im MVV (Isarcard 65) beruht ebenfalls auf Freiwilligkeit der Orte.

Ich finde mich bei den neuen Ticket- und Tarifangeboten nicht zurecht. Wer kann mir helfen?

Beim MVV gibt es kein Kundencenter für ein persönliches Vorsprechen, telefonisch erhalten Sie aber unter 089 / 41 42 43 44 zu folgenden Zeiten eine freundliche und kompetente Auskunft: montags bis donnerstags von 7 bis 17 Uhr und freitags von 7 bis 15 Uhr.